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admin
Oberwachhund

Geschlecht: 
Alter: 68
Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 134
Wohnort: Soltau

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Verfasst am:
13.04.2010, 13:54 Website durch Eintragsdienste eintragen |
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Es ist traurig, aber wahr. Die Abzocke im Internet nimmt kein Ende und es fallen immer wieder ahnungslose User drauf rein.
Mir ist gerade ein Fall bekannt geworden, wo jemand seine Homepage bei einem Suchmaschineneintragsdienst anmelden wollte.
Auf der Website von suchmaschinen-anmelder. de wird im oberen Bereich sehr groß mit "hier Website eintragen" und "anmelden" geworben. Kein sofort ersichtlicher Hinweis, ob dieser Dienst kostenlos oder kostenpflichtig ist.
Erst wenn man ein Stück die Seite hinunterscrollt steht recht unscheinbar das dieser Dienst 89.00 Euro kostet.
Na gut, es gibt ja die Widerrufsbelehrung.
Aber Pech gehabt, der Anbieter weigert sich, die Anmeldung zu stornieren und schiebt dubiose Gründe vor.
So wurde in meinem Fall der Anmelderin unterstellt, dass sie gewerblich/geschäftlich die Anmeldung durchgeführt hat.
Es ist aber für einen Verein und bekanntlich darf dieser keine Gewinne erwirtschaften. Außerdem hat die Dame unter ihrem eigenen Namen die Anmeldung druchgeführt und nicht etwa einen Firmennamen oder Vereinsnamen angegeben.
Demzufolge hätte der Anbieter ihrem Antrag statt geben müssen. Aber auch eine Firma hat das Recht kostenfrei von einem Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzutreten.
Zudem sei noch bemerkt, das der Anbieter gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung verstößt.
Nun wollte ich gerade die Widerrufsbelehrung kopieren, aber wie staune ich, es ist nicht möglich. Was soll hier denn verschleiert werden? Das man nicht nachweisen kann, wie die Seite einmal ausgesehen hat und man sie jederzeit ändern kann?
Das stinkt zum Himmel!
Genauso ist es mit den AGB's. Auch hier keine Kopiermöglichkeit.
Also aufpassen, wer diese dubiose Seite besucht!!!!!
Hier noch ein Tipp: Der Abzockschutz von der Computer-Bild ist zuverlässig und die erwähnte Internetadresse ist dort schon gelistet.
Grüsse vom Admin
_________________ Kostenloser oder sehr preiswerter Webspace mit Domain
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Rick24146
wachsamer Meckerprofi

Geschlecht: 
Alter: 50
Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 102
Wohnort: Kiel

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Verfasst am:
23.04.2010, 11:24 Abzocke |
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Man kann ja nun sagen was man will , die Masche ist bekannt.
Herr B. Betreiber der Seite hat ja sein Feld erweitert :
suchmaschinen-anmelder.de
mehr-besucher-seite.de
homepages-eintragen- suchmaschine.de
und es sind bestimmt noch eiinige mehr .
Wer nun auf so einen Vogel herein fällt dem hilft nur noch ein Gepflegter Widerspruch in Schriftform , per Einschreiben mit Rückschein.
Der Admin hat in soweit recht , das sich die AGB Klausel nicht kopieren lässt - was darauf beruht das es sich um ein BILD handelt und kein Text-stück.
Aber dafür gibt es ja andere Programme:
Man sollte von sowas generell die Pfoten lassen und vor allen Dingen nicht überall seine Daten hinterlassen . Solche Firmen Neigen dazu Daten zu verkaufen und schon hängt man in einer schönen Mahnwelle drinn und wird wie eine Kuh gemolken - bis nichts mehr kommt.
ZITAT:
Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch
die vollständige Zahlung des vereinbarten Entgeltes gehört, werden Ihre Daten,
die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gespeichert.
Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung.
Im übrigen werden Ihre Daten nach vollständiger Zahlung des Entgeldes gelöscht.
WER ALSO LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL
Auf das Löschen würde ich mich nicht verlassen - solche firmen tauchen auch nach Jahren wieder auf .
Wer nun doch darauf hereingefallen ist und zahlen soll , ggf auch schon Mahnungen hat dem sei folgendes gesagt :
" Mit Urteil vom 16.01.07 (Az. 161 C 23695/06) hat das AG München
entschieden, dass versteckte Kosten auf Internetseiten nicht bezahlt werden
müssen.
Sofern sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste."
Quellennachweis:
http://www.internetrecht-infos.de/index.php/versteckte-kosten-auf-internetseiten-mussen-nicht-bezahlt-werden/
Auch wenn der Druck noch so groß wird
AUF GAR KEINEN FALL ZAHLEN
wer zahlt - wird sich vor Rechnungen nicht mehr retten können.
Rick
_________________ Es bedarf nicht immer einem Zahnarzt um das übel an der Wurzel zu packen. Ich wollte nie Zahnarzt werden , treffe aber so manches mal - recht empfindlichen Nerv .
Ich bin auch kein Sarkast - ich bin direkt
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Heikonator
Luckilucki

Geschlecht: 
Alter: 52
Anmeldungsdatum: 11.12.2014
Beiträge: 10

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Verfasst am:
22.12.2014, 12:02 (Kein Titel) |
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Jeder sollte mal googeln, bevor man sich an so einen Dienst wendet. Da erspart einen eine Menge Ärger...
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